Ja ja … die deutsche Sprache kann uns echte Zungenbrecher hervorbringen. Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Betreiber digitaler Dienste – darunter Online-Shops, Banken und Streaming-Anbieter (B2C) – dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage sind die WCAG 2.1-Richtlinien, die Anforderungen wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit definieren.
Für uns als Entwickler und Unternehmen bedeutet das: Jetzt handeln! Eine frühzeitige Anpassung von Websites und Software hilft, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und vielleicht sogar neue Zielgruppen zu erreichen. Wer nicht nachbessert, riskiert drakonische Strafen von bis zu 100.000 € Bußgeld.
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